
"Die Einführung der Selbstverwaltung ist ein wirkungsvoller Beitrag zur politischen Hygiene und trägt zur wirklichen Durchführung der Gewaltenteilung bei", sagt Jan Grotheer, Präsident des Finanzgerichts, im Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt.
Grotheer tritt damit der Ablehnung der Reformbestrebungen durch den Oberverwaltungsgerichts-Präsidenten Rolf Gestefeld entgegen. Steffen hatte in der vergangenen Woche ein "Diskussionsmodell" vorgestellt, das der Justiz eine weitreichende Autonomie gewährt. Ein Justizpräsident soll die Interessen der Dritten Gewalt vertreten und unter anderem auch mit dem Finanzsenator Verhandlungen über den Justizhaushalt führen. Der Justizsenator bleibt dabei ebenso ausgeblendet wie bei der Berufung und Beförderung von Richtern, für die er jetzt das Vorschlagsrecht hat. Steffen will außerdem, dass alle Spitzenämter in der Justiz nur noch auf Zeit besetzt werden.
"Die Justiz kann sich durch einen Justizpräsidenten authentischer vertreten lassen", sagt Grotheer. Als positiv wertet der Gerichtspräsident auch, dass mehr Richter als bisher im Justizwahlausschuss vertreten sein sollen. Dieses Gremium soll den Richterwahlausschuss ersetzen, der über Einstellung und Beförderung von Richtern entscheidet. Dass nach dem Steffen-Modell alle Mitglieder des Justizwahlausschusses von der Bürgerschaft gewählt werden sollen, sieht Grotheer nicht als problematisch an. "Die Sorge einer größeren parteipolitischen Einflussnahme teile ich nicht", sagt der Jurist.
Zu einem anderen Ergebnis kommt Friedrich-Joachim Mehmel, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht und Chef der SPD-Juristen. "Anstelle der angeblichen Verwaltungslastigkeit droht hier die Politisierung der Justiz", sagt Mehmel. Der Richterwahlausschuss habe sich als "krisenfest" erwiesen und der "Instrumentalisierung" durch die früheren Justizsenatoren Roger Kusch und Carsten Lüdemann (CDU) widerstanden.
Friedrich-Joachim Mehmel stellt auch infrage, dass die Budgetverantwortung der Justiz gegenüber dem Finanzsenator automatisch zu besseren Ergebnissen führt.
Trotz seiner Skepsis befürwortet Mehmel die Debatte über mehr Selbstverantwortung der Justiz. "Die Diskussion ist zu begrüßen, aber sie darf kein Selbstzweck sein. Die Reform muss zu einer Verbesserung der Justizdienstleistungen führen" , sagt Mehmel.