Eine 14-Jährige, die erst zehn Monate nach einer Gerichtsverhandlung eine Arbeitsleistung zugewiesen bekommt und dann einfach zu dieser Arbeit nicht erscheint: Zwei Beispiele aus der Praxis Hamburger Jugendrichter, die zeigen, dass es deutliche Mängel bei der Umsetzung von strafrechtlichen Sanktionen gibt. In vielen Fällen dauert es sechs Monate, bis ein Jugendlicher eine Arbeitsleistung abarbeite, beklagen die Jugendrichter des Bezirks Mitte. In einem Schreiben an die zuständige Jugendgerichtshilfe fordern sie energisch Abhilfe. "Es kann nicht sein, dass Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht zügig arbeiten und dann die Umsetzung der jugendrichterlichen Entscheidungen verschleppt wird", sagt Jugendrichter Johann Krieten dem Abendblatt. Es gebe auch Fälle, bei denen die in der Sozialbehörde angesiedelte Jugendgerichtshilfe erst nach sechs Monaten mitteilt, dass Arbeitsleistungen gar nicht erbracht wurden.
Es sind Versäumnisse, die dem im Jugendstrafverfahren festgeschriebenen Beschleunigungsgebot widersprechen. Jugendsachen zügig zu erledigen sei "von überragender Bedeutung", heißt es in einer Kommentierung zu den Mindestgrundsätzen der Vereinten Nationen für die Jugendgerichtsbarkeit. "Je mehr Zeit verstreicht, desto schwieriger - wenn nicht gar unmöglich - wird es für den Jugendlichen, das Verfahren und die getroffene Entscheidung geistig und psychologisch noch mit der Tat in Verbindung zu bringen."
Häufig werden Arbeitsleistungen wie Fegen eines Schulhofs oder Gartenarbeit in einem öffentlichen Park verhängt, wenn ein Strafverfahren im Jugendrecht bei Straftaten wie Diebstahl, einfacher Körperverletzung oder Sachbeschädigung und bei einem geständigen Angeklagten vorläufig eingestellt wird. Dabei legt der Jugendrichter gleich eine Frist fest, in der die Arbeitsleistung erfüllt werden muss. Werden die Arbeitsleistungen zu spät oder gar nicht geleistet, muss der Fall erneut vor Gericht verhandelt werden. Damit entstünden weitere Verzögerungen und vermehrter Arbeitsaufwand für die Justiz, kritisiert Krieten.
Laut Behörde ist die Wartezeit dagegen nicht so lang. "Wenn die Arbeitsleistungen in der Woche geleistet werden sollen, erfolgt die Zuweisung in der Regel innerhalb weniger Tage. Bei Wochenendterminen ist die Wartezeit etwas länger, das heißt, bis zu zwei Monate", sagt dazu Jasmin Eisenhut, Sprecherin der Sozialbehörde. Eine Zeit von sechs Monaten sei "die absolute Ausnahme". Claus Maijer vom Fachamt Straffälligen- und Gerichtshilfe in Eimsbüttel - und damit zuständig für die Jugendgerichtshilfe in ganz Hamburg - sagt, mit unterschiedlichen Trägern werde derzeit verhandelt. Das Ziel: mehr Plätze für Arbeitsleistungen zu schaffen.
Der Mangel an geeigneten Plätzen ist ein Problem, das auch die Jugendrichter sehen. Der Trend sei zum Beispiel bei Krankenhäusern, Gartenbauämtern und Altenwohnanlangen zu beobachten, die "lieber Ein-Euro-Jobber nehmen, weil ihnen die straffälligen Jugendlichen zu schwierig sind", so Krieten. Aber es verstoße gegen Prinzipien des Rechtsstaats, "wenn angesichts fehlender Einsatzstellen den Jugendrichtern von der Jugendgerichtshilfe geraten wird, andere Entscheidungen zu treffen, wie etwa das Auferlegen von Geldzahlungen". Mit dem Problem des Stellenmangels für Arbeitsleistungen werde die Jugendgerichtshilfe aber alleingelassen. "Hier wäre die Politik gefordert, klare Anweisungen festzulegen."