
Der Landesrechnungshof Niedersachsen hält ausgerechnet die Amts- und Landgerichte im Land für „gesteigert korruptionsgefährdet“. Folgerichtig verlangen die Prüfer jetzt konkrete Maßnahmen zur Korruptionsvorbeugung und lassen sich von dieser Forderung auch nicht abbringen durch den Hinweis des Justizministeriums, solche Maßnahmen seien mit der richterlichen Unabhängigkeit nicht vereinbar.
Im Visier hat der Landesrechnungshof in seinem am Mittwoch vorgestellten Jahresbericht dabei vor allem die Richter und Rechtspfleger, die derzeit noch ohne jede Transparenz Gutachten vergeben, Betreuer und Insolvenzverwalter einsetzen. Hinzu kommen pro Jahr Tausende von Urteilen, bei denen die Gerichte Geldauflagen machen, zu zahlen im Regelfall an gemeinnützige Einrichtungen.
Der Rechnungshof geht davon aus, dass die Juristen von Insolvenzverwalterorganisationen, aber auch durch „professionelles Bußgeldmarketing mitunter massiven Einflüssen ausgesetzt sind“. Als Konsequenz fordert der Landesrechnungshof, dass die Richter und Rechtspfleger künftig Begründungen schreiben für ihre Auswahlentscheidung. Und bei Geschäftsprüfungen an den Gerichten soll regelmäßig auf „Auffälligkeiten“ geachtet werden.
Dass Richtern derart auf die Finger gesehen wird, lehnt das Justizministerium in Hannover strikt ab. Das Ministerium bestreitet nicht die große Korruptionsgefahr, aber schon das Einfordern einer Begründung für Auswahlentscheidungen sei wegen der richterlichen Unabhängigkeit „unzulässig“, in der Praxis werde lediglich Verwaltungsaufwand erzeugt.
Der Landesrechnungshof dagegen sieht die richterliche Unabhängigkeit „allenfalls im Randbereich“ tangiert, pocht auf mehr Transparenz und Kontrollen. Die Warnung ist deutlich. Der Verwaltungsaufwand, so der neue Prüfbericht, sei hinnehmbar, weil auf der anderen Seite der Justiz großer Schaden drohe durch „korruptives Verhalten“.