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HSV-MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Rieckhoff veröffentlicht Auszüge seines Berichts
Foto: WITTERS/Witters Sport-Presse-Fotos
Der HSV-Aufsichtsrat macht vor Mitgliederversammlung am15. Januar sechs zentrale Vorwürfe gegen Ex-Chef Bernd Hoffmann öffentlich.

Am Sonntag erwartet den HSV eine turbulente Mitgliederversammlung im CCH. Als erstem Vorstandsvorsitzenden der HSV-Geschichte droht Ex-HSV-Chef Bernd Hoffmann, die Entlastung der Mitglieder verwehrt zu bleiben. "Die Mitglieder haben das Recht, detailliert über das vergangene Geschäftsjahr informiert zu werden. Wenn es da Nachfragen gibt, werden sie beantwortet werden", kündigte Hoffmanns Nachfolger Carl Jarchow eine Aufarbeitung der Amtszeit seines Vorgängers im Abendblatt-Interview bereits an. Um Transparenz zu gewähren und den am Sonntag anwesenden Mitgliedern eine bessere Vorbereitungsmöglichkeit zu geben, veröffentlichte Aufsichtsratschef Ernst-Otto Rieckhoff vorab Auszüge aus seinem mündlichen Bericht. Abendblatt.de dokumentiert die sechs umstrittenen Punkte:

Nach der Amtsübernahme am 15.3.2011 hatte der aktuelle Vorstand ein berechtigtes Interesse, eine klare Abgrenzung zwischen den Aktivitäten des alten und neuen Vorstands vorzunehmen. Dazu beauftragte er eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Diese bewertete in ihrem Bericht einige vom alten Vorstand mit Dienstleistungsunternehmen und Mitarbeitern geschlossene Verträge als „auffällig“.

Anhand der verfügbaren Dokumente konnte zunächst nicht festgestellt werden, ob den Zahlungen des HSV angemessene Leistungen gegenüber standen und ob die zum Teil nötigen Gremienbeschlüsse vorlagen. Da notwendige juristische Bewertungen für diese Vorgänge fehlten, beauftragte der neue Vorstand eine angesehene Kanzlei für Personalrecht mit einer solchen Analyse. Hier kam man zu dem Schluss, dass die Zuständigkeit für weitere Untersuchungen beim Aufsichtsrat liege, denn die Satzung wie auch die Rechtsprechung verpflichte den Aufsichtsrat, das Bestehen von Schadensersatzansprüchen gegenüber Vorstandsmitgliedern eigenverantwortlich und ohne eigenes Ermessen zu prüfen und im Falle überwiegender Erfolgsaussichten grundsätzlich zu verfolgen. Folgerichtig beauftragte der Aufsichtsrat die besagte Kanzlei mit der Aufklärung offener Fragen. Nach ausführlichen Vertragsprüfungen, Sichtungen und Suche nach vorhandenen Unterlagen und Gesprächen mit Repräsentanten und Mitarbeitern des Vereins verblieben nach Feststellungen der Juristen offene Fragen zu sechs Verträgen.

Da keine ausreichende Klarheit über sämtliche Zahlungen bestand, wurde den ehemaligen Vorständen Katja Kraus und Bernd Hoffmann ein umfangreicher Fragenkatalog zugeleitet. Beide ehemaligen Vorstände haben danach anwaltlich zu den einzelnen Verträgen Stellung bezogen. Die erteilten Auskünfte wiederum zogen weitere Recherchen nach sich. Um die Haftungsfragen abschließend zu klären, hatte der Aufsichtsrat schon vorher beschlossen, die Antworten nochmals juristisch bewerten zu lassen. In seiner Sitzung vom 13.12.2011 fasste der Aufsichtsrat hierzu einen Beschluss, auf den wir später zurückkommen werden. Zuvor wollen wir im Überblick aufzeigen, um was es bei den fraglichen sechs Verträgen ging.

Fall 1:

1/7 vor»

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